Alltagskompetenz

Alltagskompetenz –Was bedeutet das?

 

Der Begriff Alltagskompetenz wird im elften Sozialgesetzbuch in § 45a im zweiten Absatz untersucht. Die Alltagskompetenz ist die Fähigkeit, alltägliche Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich zu erledigen. Im Gesetz geht es hauptsächlich um die Frage, wann diese als eingeschränkt gilt, so werden 13 Kriterien aufgeführt, welche zur Klärung dieser Frage zu untersuchen sind. Bei Erfüllung zweier Kriterien, dabei mindestens eines der ersten neun, liegt laut Gesetz eine Einschränkung der Alltagskompetenz vor, welche zusätzlich zum Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung auch einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung bedeutet.

 

Wann liegt eine Einschränkung der Alltagskompetenz vor?

 

Damit die Einschränkung der Alltagskompetenz als erheblich und dauerhaft anerkannt wird, müssen mindestens zwei der im Gesetz aufgeführten Kriterien erfüllt sein.

 

Mindestens eines davon muss entweder

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz),

2.Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen,

3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen,

4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation,

5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten,

6. die Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen,

7. die Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung,

8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben oder 9. die Störung des Tag-/Nacht-Rhythmus sein.

 

Zusätzliche  Kriterien können

1. die Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren,

2. das Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen,

3. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten oder auch

4. zeitlich überwiegende Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression sein.

 

Treffen nun zwei oder mehr der aufgeführten Kriterien auf die betroffene Person zu, wird die Alltagskompetenz dieser durch den Gutachter als eingeschränkt anerkannt.

 

Was bedeutet dies für die betroffene Person?

 

Der Bedarf allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung wird bei dieser Anerkennung dann nicht nur bei Personen mit einer Pflegestufe, sondern auch bei Personen ohne Pflegestufe, aber mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen anerkannt, bei denen Auswirkungen auf das tägliche Leben laut Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung oder eines Gutachtens nach § 18 SGB XI. festgestellt wurden. Mit dieser Anerkennung gehört die Person dann dem berechtigten Personenkreis nach § 45a SGB XI. an, welcher zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten kann. Bei Personen mit einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz werden dann zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI. im Wert von 100 € monatlich erstattet, bei erhöhtem Betrag werden Sachleistungen im Wert von 200 € pro Monat auf Antrag zusätzlich erstattet. Als Sachleistungen im Sinne dieses Paragraphen stehen Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, allgemeine Anleitung und Betreuung durch einen zugelassenen Pflegedienst und die landesrechtlich anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangebote, welche nach § 45c SGB XI. förderfähig sind, zur Auswahl.

 

(Quelle: §§ 18, 45a, 45b SGB XI.)

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2 Antworten auf Alltagskompetenz

  1. Hans Maier sagt:

    Hallo,

    Meiner Erfahrung nach sollte sich jeder früher oder später mit diesem Thema befassen, denn spätestens wenn es nicht nur die Bekannten oder Verwandten betrifft, sondern auch sich selbst, ist es wichtig sich über das Alt werden Gedanken zu machen.
    Einschränkungen in der Alltagskompetenz können bei vielen unterschiedlich Folgen nach sich tragen. Je nach Pflegestufe und -form muss eine andere Art der Pflege angewendet werden, welche dann sehr nützlich sein und das Leben um Einiges bereichern kann. Auf http://pflegeberater.org/pflegeformen/pflegeformen-leistungen-uebersicht/ bekommt man eine schnelle Übersicht über die unterschiedlichen Pflegearten, welche mir persönlich geholfen hat, mich gegen ein Altenheim für meinen Vater und für eine 24-Stunden-Pflege zu entscheiden.
    Ich kann es nur jedem ans Herz legen, sich mit Altenpflege zu befassen und sich zu vergewissern, dass es bald dem Angehörigen oder einem selbst gut gehen wird.

    Liebe Grüße,
    Hans M.

  2. Andres Kurz sagt:

    @Hans Maier

    Da kann ich dir nur zustimmen. Ich hatte dem Thema vorher recht wenigBeachtung geschenkt, denn mich betrifft es derzeit ja nicht. Doch dann bin ich auf einen Artikel gestoßen, der mich doch ein wenig zum Umdenken brachte:

    „Ein Pflegefall innerhalb der Familie, meist Oma oder Opa. Was macht man? Wer kümmert sich?
    Fragen, denen sich ganz viele Menschen mit Sicherheit schon einmal stellen mussten.
    Viele Familien müssen sich in solch einem Fall einschränken. Wenigstens einer muss im Beruf zurückstecken, um die Angehörigen pflegen zu können, von den finanziellen Einbußen erst gar nicht zu sprechen.
    Doch wer will schon einen alten Menschen noch einmal „umpflanzen“, oder gar in ein Heim geben?!
    Hier kommt immer häufiger eine 24 Stunden Pflege zum Tragen.
    Sie müssen Ihre Lieben nicht mehr in irgendwelchen Pflegeinstitutionen unterbringen, oder sich beruflich und privat abhetzen, damit die Angehörigen nicht zu lange alleine sind.
    Die 24 Stunden Pflege von actioVITA gibt Ihnen die nötige Unterstützung, kümmert und umsorgt die zu pflegende Person, 24 Stunden am Tag, und hält Ihnen somit den Rücken frei.
    So können Ihre Lieben den Lebensabend in gewohnter Umgebung verbringen und sie stehen nicht alleine mit der großen Aufgabe der Pflege und Betreuung da, sondern erhalten durch unsere 24 Stunden Pflege ausführlichen und fachmännischen Rückhalt. “

    Das Thema betrifft mich ja nicht nur, wenn ich zum Pflegefall werden, sondern auch, wenn es einen meiner Familienangehörigen trifft. Das war mir vorher nicht wirklich bewusst. Da ich Selbstständig bin wäre es für mich fatal, wenn ich in meinem Beruf kürzer treten müsste, um mich voll und ganz um ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu kümmern. Da finde ich eine 24h Pflegebetreuung genau richtig, zumal man dadurch den Betroffenen nicht in ein Heim schicken muss. Man sollte sich aus diesem Grund wirklich schon frühzeitig Gedanken zu dem Thema machen und sich auch entsprechend informieren, damit man im Fall der Fälle gut vorbereitet ist.

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